FAQs zum Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR

Das Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR zielt darauf ab, freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte ausübende Künstler* dabei zu unterstützen, ihre Arbeit trotz Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie fortsetzen zu können. Es soll sie befähigen, auf die mit der Pandemie einhergehende rasante Digitalisierung aller Arbeitsbereiche zu reagieren und sich dem veränderten Umfeld kreativen Schaffens anzupassen. Dadurch sollen neben der notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen und zunehmenden digitalen Kulturangebots auch Beschäftigungs- und Zukunftsperspektiven für Kulturschaffende entstehen.

Das Stipendienprogramm umfasst Stipendien in Höhe von 5.000,00 EUR pro Person für eine Stipendiendauer von vier Monaten. Hierbei handelt es sich um Fördermittel des Bundes.

* Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Fragen zum Stipendium

Wer ist antragsberechtigt für das Stipendienprogramm?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Förderprogramm richtet sich an professionell tätige freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte ausübende Künstler der Bereiche Musik, Schauspiel, Synchron und Wort sowie Tanz. Die künstlerische Tätigkeit muss im Haupterwerb betrieben werden.

Ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung über das Online-Formular ist ab dem 09.08.2021, 10:00 Uhr möglich. Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Start, um sich mit den Fördergrundsätzen vertraut zu machen.

Bis wann ist die Antragstellung möglich?

Die Antragsfrist läuft bis zum 19.09.2021. Das Antragsportal wird jedoch vorzeitig geschlossen, sofern die Mittel aufgrund der Anzahl an Anträgen bereits früher ausgeschöpft sind. Nur vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Was wird im Rahmen des Stipendiums gefördert?

Entsprechend der Fördergrundsätze werden Maßnahmen, wie z.B.
die Entwicklung und Umsetzung von Online-Formaten, interaktiven Projekten, Online-Kooperationen, die die künstlerische Darbietung zum Gegenstand haben,
Projekte mit künstlerischen Darbietungen, die mit Unterstützung des Stipendiums realisiert werden sollen,
Rechercheprojekte für künftige Produktionen mit künstlerischen Darbietungen,
die Aneignung und Erprobung neuer Techniken und Arbeitsweise, Fortbildungsmaßnahmen für künstlerische Darbietungen gefördert.
Fortbildungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn sie für die Umsetzung des Entwicklungsvorhabens erforderlich sind.
Die Förderung bereits getätigter und beauftragter Maßnahmen ist nicht zulässig. Die Stipendien dürfen nicht eingesetzt werden zur Umsetzung oder Unterstützung von Projekten Dritter.

Kann ich das Stipendiengeld für Reisekosten verwenden?

Bis zu 5 % des Stipendiengeldes dürfen Sie für Reisekosten ausgeben, wenn diese Reisen zur Umsetzung der beantragten Maßnahme unbedingt erforderlich sind. Bitte stellen Sie dies in der Skizze des künstlerischen Vorhabens dar.

Wann werden die Stipendien ausgezahlt?

Die Stipendien werden in zwei Raten ausgezahlt. Die 1. Rate des Stipendiums in Höhe von 4.500,00 EUR wird nach der positiven Entscheidung der Jury und Vorlage des unterzeichneten Fördervertrags ausgezahlt. Die 2. Rate in Höhe von 500,00 EUR wird nach Eingang Ihres positiv geprüften Sachberichts (siehe „Fragen zur Abrechnung der Förderung“) ausgezahlt.

Wie lange dauert das Stipendium?

Die Stipendiendauer beträgt vier Monate.

Wie kann ich das Stipendium beantragen?

Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Formular möglich, das auf dem Antragsportal der GVL zu finden ist.

Kann ich das Stipendium für mehrere Arbeitsprojekte bei der GVL beantragen?

Nein. Sie können das Stipendium nur einmal und nur für ein offenes Entwicklungsvorhaben beantragen. Wenn Sie mehr als einen Antrag stellen, führt dies automatisch zur Ablehnung aller Anträge. Dies ist aufgrund der Chancengleichheit der Bewerber notwendig.

Können Team-Projekte gefördert werden?

Wenn Sie im Team mit anderen Künstlern ein gemeinsames Projekt entwickeln wollen, muss jeder Einzelne einen eigenen Förderantrag stellen und einen eigenen Sachbericht erstellen. Im Antrag (und später im Sachbericht) konzentrieren Sie sich bitte auf Ihren eigenen Beitrag zum gemeinsamen Projekt.
Achtung: Da die Stipendien personengebunden vergeben werden, ist nicht garantiert, dass jedes Teammitglied ein Stipendium erhält. Dieser Umstand kann sogar zur Ablehnung jedes einzelnen Antrags führen, wenn nicht sichergestellt ist, dass auch der Beitrag eines einzelnen Antragsstellers für sich allein genommen sinnvoll umgesetzt werden kann.

Ich bin sowohl ausübender Künstler als auch Musikurheber (Komponist/Texter) und kein GVL-Berechtigter, kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie Musikurheber (Komponist/Texter) und kein GVL-Berechtigter sind, empfehlen wir die Bewerbung über das Stipendienprogramm der GEMA. Sollten Sie Berechtigter der GVL als auch Mitglied der GEMA sein, kommt es für die Antragstellung darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt.

Wie läuft eine Förderung im Rahmen des Stipendienprogramms ab?

Die durch die GVL eingesetzte Jury übernimmt die Prüfung der Anträge auf Grundlage der Fördergrundsätze des Stipendienprogramms der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR und teilt den Antragstellern das Ergebnis der Prüfung mit.
Im Falle einer Bewilligung schließt die GVL mit dem Antragsteller einen Stipendienvertrag, aufgrund dessen dann ein bedarfsgerechter Abruf der Fördermittel erfolgen kann. Die GVL ist gemäß geschlossenem Zuwendungsvertrag dazu berechtigt, weitere Unterlagen vom Antragsteller einzufordern.Das Stipendium beginnt mit dem Überweisungsdatum der 1. Rate in Höhe von 4.500,00 EUR und endet vier Monate später.Nach Erfüllung des Zuwendungszwecks ist der GVL zum Ende der Laufzeit des Stipendiums, d.h. im vierten Laufzeitmonat ein Sachbericht vorzulegen. Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Jahres 2021 erfüllt, ist innerhalb von zwei Monaten nach Jahresende über die in 2021 erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Nach erfolgreicher Prüfung des Sachberichts wird die 2. Rate in Höhe von 500,00 EUR ausgezahlt.

Wie weise ich nach, dass mein Einkommen 2020 weniger als 60.000,00 EUR betragen hat?

Bei Antragstellung ist der ESt-Bescheid 2020 einzureichen. Sollte der ESt-Bescheid 2020 noch nicht vorliegen, reicht der Antragsteller hilfsweise den ESt-Bescheid 2019 ein und versichert zusätzlich, dass das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2020 den Wert von 60.000,00 EUR nicht übersteigt. Es wird das zu versteuernde Einkommen unabhängig von der Einkommensart berücksichtigt, also auch Einkommen, das nicht aus freier künstlerischer Tätigkeit stammt, z. B. aus Vermietung und Verpachtung.
Das zu versteuernde Einkommen ist ein feststehender Begriff, den Sie auf Ihrem ESt-Bescheid am Ende der steuerlichen Berechnung ausgewiesen sehen.

Was gilt, wenn ich mit meinem Ehepartner gemeinsam veranlagt werde?

Hier zählt nur Ihr Einkommen, das auf dem gemeinsamen Steuerbescheid für jeden Ehepartner gesondert ausgewiesen wird. Bitte schwärzen Sie in diesem Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen alle Angaben, die Ihren Ehepartner betreffen.
Da das zu versteuernde Einkommen bei Ehepartnern sich nicht ohne Weiteres auf den Antragsteller des Stipendiums herunterrechnen lässt, benötigen wir zusätzlich das GVL-Formular „Bestätigung des zu versteuernden Einkommens“ (ausgestellt durch einen Steuerberater oder eine vergleichbare steuerberatende Organisation mit Stempel und Unterschrift), wonach das zu versteuernde Einkommen des Antragsstellers den Wert von 60.000 EUR in 2020 nicht übersteigt.

Welche Angaben sind im Rahmen der Antragstellung erforderlich?


persönliche Angaben (Name, Vorname, GVL-ID)
Bankverbindung (IBAN)
künstlerische Vita
Auflistung von Konzerten, Aufführungen oder Produktionen in den Jahren 2019 und 2020
Darstellung des konzeptionellen Vorhabens, das im Rahmen des Stipendiums umgesetzt werden soll (maximal 2.000 Zeichen)
Vollständiger ESt-Bescheid 2020 oder – sofern nicht vorhanden – der vollständige ESt-Bescheid 2019 sowie die Versicherung, dass das zu versteuernde Einkommen in 2020 60.000 EUR nicht übersteigt oder
Bestätigung des Finanzamts, wonach die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) in Anspruch genommen wird (nicht älter als 2019) oder
Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts (gültig ab 01.01.2019 oder ab 01.01.2020) oder
Grundsicherungsbescheid (für das gesamte Jahr 2020) oder
ESt-Erklärung für das Jahr 2020 zusammen mit einer Bestätigung (ausgestellt durch einen Steuerberater oder eine vergleichbare steuerberatende Organisation mit Stempel und Unterschrift), wonach das zu versteuernden Einkommen den Wert von 60.000 EUR nicht übersteigt oder in einem verkürzten Verfahren: GVL-Formular „Bestätigung des zu versteuernden Einkommens für 2020“, wonach das zu versteuernde Einkommen des Antragsstellers den Wert von 60.000 EUR nicht übersteigt. In beiden Fällen benötigen wir eine Bestätigung des Steuerberaters oder einer vergleichbaren steuerberatenden Organisation mit Stempel und Unterschrift.
Nachweis über den Hauptwohnsitz (Kopie des Personalausweises Vorder- und Rückseite, alternativ Reisepass und gültige Meldebescheinigung)
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK)ohne KSK-Mitgliedschaft:
aktueller Nachweis über die ausgeübte künstlerische Selbständigkeit gem. § 18 EstG des zuständigen Finanzamtes oder
Sozialversicherungsnachweis, dessen Tätigkeitsschlüssel mit 94 (darstellende Berufe) beginnt lt. Klassifizierung der Berufe 2010 oder
eine Gagenabrechnung mit Angabe des Tätigkeitsschlüssels 94 (darstellende Berufe), nicht älter als 2019, ausgestellt durch eine Produktionsfirma

Was muss ich bei der künstlerischen Vita beachten?


Die künstlerische Vita soll der bewilligenden Stelle einen Eindruck Ihres bisherigen Schaffens vermitteln. Hilfreich sind (stichwortartige) Informationen zu
Ausbildungs- und Studienzeit(en) mit der entsprechenden Fachrichtung,
Veröffentlichungen, Ausstellungen, Konzerten oder Engagements,
Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung,
Beteiligungen an öffentlich geförderten Projekten im Bereich von Kunst und Kultur,
Stipendien, Preisen oder anderen Auszeichnungen,
Auslandsaufenthalten.
Für die künstlerische Vita ist im Antrag ein Textfeld mit maximal 800 Zeichen vorgesehen.

Was muss ich bei der Projektskizze beachten?


Für die aussagefähige und inhaltlich im Sinne der Förderziele nachvollziehbare Projektskizze ist im Antrag ein Textfeld für bis zu 2.000 Zeichen vorgesehen.
In der Beschreibung Ihres Vorhabens sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
Idee und Zielsetzung Ihres Vorhabens: Worum geht es?
Was haben Sie konkret vor?
Auf welche Vorerfahrungen können Sie zurückgreifen?
Gibt es Einrichtungen oder Personen, mit denen Sie zusammenarbeiten? Wenn ja, welche sind das?
Planen Sie eine abschließende Präsentation Ihres Vorhabens?

Kann ich mich vorab beraten lassen, ob mein Projekt förderfähig ist?


Nein, eine Prüfung der Projektidee vor der eigentlichen Antragstellung ist nicht möglich. Die Prüfung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Antragsprüfung.

Wann wird über meinen Antrag entschieden?


Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 01.09.2022.

Wer entscheidet über meinen Antrag?


Die GVL hat mehrere unabhängige Fachjurys benannt, die über die Stipendienbewerbungen in nichtöffentlichen Sitzungen entscheiden. Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich nicht begründet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie lange dauert es bis zur Erteilung einer Bewilligung?


Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Liegen sämtliche antragsbegründende Unterlagen vor, wird die Prüfung aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie eine Information per E-Mail über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.

Wie erhalte ich den Fördervertrag?


Nach Bewilligung Ihres Antrags durch die Jury erhalten Sie eine E-Mail, die einen Link zu Ihrem Stipendienvertrag enthält. Diesen unterschreiben Sie digital am Bildschirm. Anschließend erhalten Sie automatisch den von der GVL gegengezeichneten Vertrag in digitaler Form.

Was muss ich unternehmen, wenn ich nach Antragstellung meinen Stipendienantrag zurückziehen möchte?


Sollten Sie sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung dazu entschließen, das Stipendium der GVL nicht in Anspruch zu nehmen, informieren Sie uns bitte zeitnah per E-Mail an [email protected].
Dies gilt auch, wenn Sie von einem bereits bestehenden Stipendienvertrag zurücktreten möchten.

Wann erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes?


Die Stipendien werden schnellstmöglich nach der Antragsprüfung und im Fall der Bewilligung ausgezahlt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung des Antrags aufgrund der hohen Anzahl der eingehenden Anträge mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen wird.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt auf Grundlage eines Zuwendungsvertrags, den Sie mit der GVL im Falle einer Bewilligung Ihres Antrags schließen. Nach fristgerechtem Erhalt des unterschriebenen Zuwendungsvertrags erhalten Sie die 1. Rate des Stipendienbetrags in Höhe von 4.500,00 EUR.
Zwischen der Zusendung des Zuwendungsvertrags und der Auszahlung selbst können drei bis vier Wochen liegen. Von Nachfragen vor Ablauf dieses Zeitraums bitten wir abzusehen.

Kann ich öffentlich auf die Förderung durch das Stipendium hinweisen?


Auf jeden Fall. Sofern Sie über Ihr Projekt öffentlich berichten oder Ergebnisse im Rahmen des Projekts veröffentlichen, bitten wir Sie, gemäß dem Fördervertrag auf die Förderung explizit hinzuweisen.

Was ist unter einem Sachbericht zu verstehen?


Der Sachbericht ist ein Nachweisdokument, das der GVL vor Auszahlung der letzten Rate zugesendet werden muss. Sollten Sie den Sachbericht nicht einreichen, könnte dies zur Rückforderung des Stipendiums führen.
Bitte reichen Sie Ihren Sachbericht über das Antragsportal der GVL ein, in dem Sie auch den Antrag gestellt haben. Sie erhalten hierzu von uns zu gegebener Zeit eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, Ihren Sachbericht einzureichen. Andere Formen für die Einreichung des Sachberichts sind nicht vorgesehen! Bitte sehen Sie daher davon ab, Sachberichte direkt an uns zu schicken.
Der Sachbericht (Textfeld, mindestens 1.000 bis maximal 5.000 Zeichen) sollte u.a. folgende Angaben beinhalten:
Beschreibung der beantragten und durchgeführten Maßnahme
Beschreibung des erzielten Ergebnisses
Nachweise über die erzielten Ergebnisse z.B. Zertifikate für Weiterbildungsmaßnahme oder URLs der realisierten Produktion.
Die Einreichung von Belegen (z.B. Rechnungen, Kontoauszüge) für die Mittelverwendung ist nicht erforderlich.

Müssen die Mittel ggf. zurückgezahlt werden?


Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden.
Das Stipendium wird allerdings zurückgefordert, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte.
Eine Rückforderung kann ebenfalls erfolgen, wenn nicht innerhalb des letzten (vierten) Monats der Stipendienlaufzeit ein Sachbericht vorliegt. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe, einschließlich Zinsen, zurückzuzahlen.

Wann erhalte ich die 2. Rate des Stipendienprogrammes?


Die 2. Rate in Höhe von 500,00 EUR erhalten Sie, sobald der von Ihnen fristgerecht eingereichte Sachbericht geprüft und für korrekt befunden wurde.

Worauf muss ich achten, um mich nicht dem Vorwurf des Subventionsbetrugs auszusetzen?


Wenn Ihre Angaben bei der Beantragung eines Stipendiums richtig und vollständig sind, besteht die Gefahr des Subventionsbetrugs nicht. Nur wer vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben macht oder es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, Änderungen zu diesen Angaben der GVL mitzuteilen, muss mit Konsequenzen rechnen.

Können nach dem Absenden des Sachberichtes noch Änderungen vorgenommen werden?


Nein, dies ist nicht möglich.

Wie ist das Stipendium in der Einkommenssteuererklärung anzugeben?


Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Welchen Browser kann ich für die Antragstellung verwenden?


Chrome: > v64.0
Firefox: > v64.0
MS Edge: > v79
Opera: > v48
Safari: > v11
Internet Explorer: wird nicht unterstützt

Was ist hinsichtlich der Verfügbarkeit des Internets zu beachten?


Zwischen ländlichen und städtischen Regionen kann es immer noch ein deutliches Gefälle hinsichtlich des Breitband-Ausbaus geben.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Unter Umständen ist es empfehlenswert, die Antragstellung an einem Ort vorzunehmen, der über schnelles Internet verfügt.

Wohin wende ich mich, wenn ich eine Frage per Telefon stellen will?


Telefonische Anfragen zum Stipendienprogramm richten Sie bitte an die folgende
Telefonnummer: 0202-2515 57305
Die Telefonzeiten sind Montag bis Sonntag von 6:00 bis 22:00 Uhr.
Es können längere Wartezeiten auftreten.
Achtung: Nutzen Sie ausschließlich die o.g. Rufnummer. Die dortigen Ansprechpartner sind geschult, Ihnen weiterzuhelfen. Andere Mitarbeiter der GVL können Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen.
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